Schüler:innen und Studierende der KMD Herbststrasse sollen im Rahmen eines vierwöchigen (160-stündigen) Pflichtpraktikums unter anderem
- die bisher in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen vertiefen,
- erworbene Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen und
- grundsätzlich einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten.
Das Pflichtpraktikum ist im Lehrplan verankert und gilt als „Pflichtgegenstand“!
Modeschüler:innen, die das Freifach LOGISTIK besuchen, müssen ein zusätzliches Praktikum im Ausmaß von zwei Wochen (ca. 80 Stunden) absolvieren.
Ansprechpartnerinnen für Fragen
Mag. Andrea Prenner (Mode)
Mag. Dora Kuthy (Kunst)
Ablauf
- Mehrere Monate vor dem Praktikum: Recherchieren + rechtzeitig bewerben
- Vor dem Praktikum (falls unbezahlt): Schule bestätigt Unfallversicherung (Download Dokument)
- Während des Praktikums: Tagebuch führen + dokumentieren (Download Vorlage Tagebuch)
- Am Ende des Praktikums: Praktikumsbestätigung vom Betrieb ausfüllen lassen (Download Vorlage Bestätigung de / en)
- Abgabe des Tagebuchs und der Praktikumsbestätigung (gleich nach dem Praktikum) an KV und Fachvorständin per E-Mail (Details in FAQ-Fragen unten)
Wenn bis Eintritt in die Abschlussklasse / den Abschlussjahrgang kein Praktikum absolviert wurde, ist ein Antritt zur RDP / zur Abschlussprüfung nicht möglich.
Häufig gestellte Fragen
Die Schule veröffentlicht auf dieser Seite (unten in „Jobs, Jobs, Jobs“) entsprechende Stellenanzeigen von Unternehmen. Die KMD Herbststrasse führt aus bestimmten Gründen keine Listen entsprechender Praktikumsbetriebe.
Wir empfehlen Ihnen bei Werkstättenlehrer:innen bzw. bei Schüler:innen / Studierenden der Abschlussklassen nachzufragen.
Zusätzlich empfehlen wir persönliche Recherchen im Internet.
jeweils VOR dem Eintritt in die Abschlussklasse / in den Abschlussjahrgang.
HLA Mode und HLA Kunst
Wir empfehlen, das Praktikum zwischen dem dritten und vierten bzw. zwischen dem vierten und fünften Jahrgang zu absolvieren
Fachschule Mode: Wir empfehlen, das Praktikum zwischen der zweiten und dritten Klasse zu absolvieren
Kolleg ModeDesignTextil: Wir empfehlen, das Praktikum zwischen dem zweiten und dritten Semester zu absolvieren
Grundsätzlich ist das Praktikum im Sommer zu absolvieren.
In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig! Bitte besprechen Sie das immer mit der jeweiligen Fachvorständin!
Hinweis: Das Praktikum muss immer AUSSERHALB des Unterrichts stattfinden.
Ja, wobei ein Teil mindestens eine Woche (ca. 40 Stunden) betragen muss
JA!
Hilfestellungen zu Förderungen kann dir hier die Sprachenlehrerin und ERASMUS+ Ansprechpartnerin EVI HELLWEGER geben.
Unternehmen deines Ausbildungsschwerpunktes – in der Kunst- und Handwerksbranche (z.B Tischlerei, Textilatelier, fachspezifische Restaurierung, …)
Mindestens zwei Wochen (ca. 80 Stunden) des Pflichtpraktikums müssen im Ausbildungsschwerpunkt;
die andere Hälfte der Praktikumszeit kann auch in folgenden Bereichen absolviert werden:
- Kunstpädagogik
- Veranstaltungen (Kunst)
- Galerientätigkeit
- Fotografie
- Grafikstudio
- Malerei
- im jeweils anderen Ausbildungsschwerpunkt
Beispiel: 80 Stunden können Sie bei einer Fotografin arbeiten und weitere 80 Stunden in einem Keramikatelier (also in Ihrem Ausbildungsschwerpunkt)
Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrer Fachvorständin nach.
Praktikumsbetriebe sind dann facheinschlägig zu beurteilen, wenn diese Arbeitsinhalte aus den
- fachtheoretischen und/oder,
- fachpraktischen und/oder
- grafischen Unterrichtsgegenständen der Modeausbildung anbieten.
Grundsätzlich umfasst ein facheinschlägiges Praktikum fachspezifische und fächerübergreifende Kompetenzen.
Es folgen hier Beispiele für mögliche facheinschlägige Praktika:
- folgt
Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei Ihrer Fachvorständin nach.
Das Tagebuch besteht aus einer
- kurzen Information zum gewählten Betrieb und
- der chronologisch angeführten Tätigkeitsbeschreibung in Form eines Tagebuchs.
Fotos sollen das Tagebuch ergänzen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Ihr Pflichtpraktikum außerhalb oder innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Praktikum außerhalb eines Dienstverhältnisses – KEINE verpflichtende Bezahlung
Ihr Praktikantenverhältnis wird durch den Lern- und Ausbildungszweck charakterisiert: Grundsätzlich erkennt man das an …
- einer fehlenden Arbeitspflicht,
- einer fehlenden Weisungsunterworfenheit,
- am mehrmaligen Wechsel der verrichteten Tätigkeit
- sowie an der Zuweisung von Tätigkeiten nach dem Wunsch des Auszubildenden, und nicht nach den betrieblichen Notwendigkeiten.
In diesem Fall sind Sie KEIN(E) Arbeitnehmer.in im arbeitsrechtlichen Sinn. Somit ist auch KEINE Bezahlung durch den Betrieb verpflichtend (auch kein bezahlter Krankenstand, Urlaubsanspruch etc.). Sie sind dennoch Kraft Gesetz unfallversichert.
Tipp: Der Abschluss einer klaren Praktikumsvereinbarung und die Führung einer Ausbildungsdokumentation (Tagebuch!!) sind dringend empfohlen.
Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses – Praktikum wird entsprechend BEZAHLT
Wird ein Pflichtpraktikum jedoch in Form eines Dienstverhältnisses absolviert, so unterliegen Praktikant:innen auch den kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Dies ist dann der Fall, wenn Pflichtpraktikant:innen:
- an die betriebliche Arbeitszeit gebunden sind
- an Weisungen gebunden sind,
- organisatorisch im Unternehmen eingegliedert sind.
In diesem Fall ist ein Praktikanten-Arbeitsvertrag abzuschließen.
Manche Pflichtpraktika sind NICHT in Kollektivverträgen geregelt. Hier gilt (für die Bezahlung) die FREIE VEREINBARUNG nach ABGB zwischen Unternehmen und dem Praktikanten.
Viele Kollektivverträge sehen mittlerweile ausdrücklich spezielle Regelungen für Pflichtpraktikanten vor. Es gelten dann die REGELUNGEN im Kollektivvertrag!
Quelle: https://www.wko.at/einstellen/pflichtpraktikant-arbeitsrechtlich
Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Arbeiterkammer:
Deine Rechte und Pflichten im Praktikum (Arbeiterkammer Broschüre)
Sie müssen dem Betrieb sowie der KMD Herbststrasse eine ärztliche Bestätigung vorweisen. Die ärztliche Bestätigung ist im Rahmen des Tagebuchs digital an den KV und an die Fachvorständin zu übermitteln. Bei längeren Abwesenheiten während des Praktikums ist mit dem Klassenvorstand oder der Fachvorständin (via MS-Teams Chat) unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
Bitte zögern Sie nicht und informieren Sie Ihre Eltern. Sollte es notwendig sein, informieren Sie Ihre Fachvorständin per MS-Teams Chat.
- Das Tagebuch und die Praktikumsbestätigung sind dem Klassenvorstand sowie der Fachvorständin unmittelbar NACH dem (Teil-)Praktikum per E-Mail (als gescanntes Dokument) zu senden.
- Außerdem ist eine Kopie der Praktikumsbestätigung dem KV persönlich abzugeben.
- Die Klassenvorständin / der Klassenvorstand hinterlegt die Kopie der Praktikumsbestätigung im Katalog (Office).
- Das Originaldokument muss von Schüler:innen und Studierenden aufbewahrt werden.
Die Praktikumsbestätigung ist ein wichtiges Dokument. Wir empfehlen Ihnen eine mehrjährige Aufbewahrung. Sie benötigen dieses Dokument eventuell für zukünftige Bewerbungen.
Schreiben Sie an Daniel Mistura per E-Mail daniel.mistura@bildung.gv.at oder direkt via internen MS-Teams Chat.
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